Hilfen für Familien
Eltern-Geld
Eltern-Geld bekommen Eltern, die nach der Geburt von dem Kind nicht mehr arbeiten gehen.
Oder weniger arbeiten gehen.
Weil sie sich um das Kind kümmern.
Wer Eltern-Geld bekommt, steht im Bundes-Eltern-Geld und Eltern-Zeit-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BEEG.
Im BEEG steht auch, wieviel Eltern-Geld man bekommt.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos zum Eltern-Geld:
https://www.zbfs.bayern.de/barrierefreiheit/leichte-sprache-familie.php
Diese Internet-Seite ist in Leichter Sprache.
Auf dieser Internet-Seite können Sie einen Antrag für Eltern-Geld stellen:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Familien-Geld
Familien-Geld erhalten alle Familien in Bayern.
Familien-Geld bekommen Eltern, wenn sie kein Eltern-Geld mehr bekommen.
Wieviel Geld man bekommt, hängt davon ab, wie viele Kinder man hat.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
https://www.zbfs.bayern.de/barrierefreiheit/leichte-sprache-familie.php
Die Internet-Seite ist in Leichter Sprache.
Auf dieser Internet-Seite können Sie einen Antrag für Familien-Geld stellen:
https://www.familiengeldantrag.bayern.de/onlineantrag/default.aspx
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Krippen-Geld
Krippen-Geld können Eltern bekommen, wenn ihr Kind 1 Jahr alt ist.
Dafür muss das Kind in eine Krippe gehen.
Dann bekommt man jeden Monat Geld.
Bis das Kind 3 Jahre alt wird.
Krippen-Geld bekommen alle Eltern, die weniger als 60.000 Euro im Jahr verdienen.
Man sagt: 60.000 Euro ist die Einkommens-Grenze für das Krippen-Geld.
Diese Einkommens-Grenze ist 60.000 Euro, wenn die Eltern ein Kind haben.
Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommens-Grenze um 5.000 Euro pro Kind.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
https://www.zbfs.bayern.de/barrierefreiheit/leichte-sprache-familie.php
Die Internet-Seite ist in Leichter Sprache.
Auf dieser Internet-Seite können Sie einen Antrag für Eltern-Geld stellen:
https://www.krippengeld.bayern.de/onlineantrag/
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Kinder-Geld
Alle Eltern bekommen vom Staat Geld für Ihre Kinder.
Dieses Geld heißt Kinder-Geld.
Kinder-Geld wird jeden Monat gezahlt.
Bis das Kind seinen 25. Geburtstag hatte.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
https://familienportal.de/familienportal/kinder-geld-in-leichter-sprache-129752
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Kinder-Zuschlag
Kinder-Zuschlag ist Geld vom Staat.
Kinder-Zuschlag bekommen Eltern, die wenig Geld verdienen.
Genug Geld, dass das Geld für die Eltern reicht.
Aber so wenig Geld, dass das Geld nicht für die Kinder reicht.
Die Kinder müssen jünger sein als 25 Jahre alt.
Die Kinder dürfen nicht geheiratet haben.
Wie hoch der Kinder-Zuschlag ist, hängt davon ab, wieviel Geld die Eltern verdienen.
Und wieviel Geld die Kinder selbst verdienen.
Das Geld zahlt die Familien-Kasse.
Das Geld wir jeden Monat gezahlt.
Wer Kinder-Zuschlag bekommt, kann auch diese Dinge bekommen:
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Befreiung von Gebühren für KiTas
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k027.php
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen.
Wenn die Eltern schon andere soziale Leistungen vom Staat bekommen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe ist Hilfe vom Staat.
Diese Hilfe sind viele verschieden Dinge.
Zum Beispiel:
- Für das Mittagessen in der KiTa muss man nicht bezahlen.
- Man bekommt Geld für Schul-Sachen.
- Man bekommt Geld für Schul-Ausflüge und Klassen-Fahrten.
- Man bekommt das Bus-Fahren oder Zug-Fahren zur Schule bezahlt, wenn die Schule weit weg ist.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_b147.php
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