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Hilfen für Familien

Eltern-Geld

Eltern-Geld bekommen Eltern, die nach der Geburt von dem Kind nicht mehr arbeiten gehen.

Oder weniger arbeiten gehen.

Weil sie sich um das Kind kümmern.

 

Wer Eltern-Geld bekommt, steht im Bundes-Eltern-Geld und Eltern-Zeit-Gesetz.

Die Abkürzung ist: BEEG.

Im BEEG steht auch, wieviel Eltern-Geld man bekommt.

 

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos zum Eltern-Geld:

https://www.zbfs.bayern.de/barrierefreiheit/leichte-sprache-familie.php

Diese Internet-Seite ist in Leichter Sprache.

 

Auf dieser Internet-Seite können Sie einen Antrag für Eltern-Geld stellen:

https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php

Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Familien-Geld

Familien-Geld erhalten alle Familien in Bayern.

Familien-Geld bekommen Eltern, wenn sie kein Eltern-Geld mehr bekommen.

Wieviel Geld man bekommt, hängt davon ab, wie viele Kinder man hat.

 

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:

https://www.zbfs.bayern.de/barrierefreiheit/leichte-sprache-familie.php

Die Internet-Seite ist in Leichter Sprache.

 

Auf dieser Internet-Seite können Sie einen Antrag für Familien-Geld stellen:

https://www.familiengeldantrag.bayern.de/onlineantrag/default.aspx

Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Krippen-Geld

Krippen-Geld können Eltern bekommen, wenn ihr Kind 1 Jahr alt ist.

Dafür muss das Kind in eine Krippe gehen.

Dann bekommt man jeden Monat Geld.

Bis das Kind 3 Jahre alt wird.

 

Krippen-Geld bekommen alle Eltern, die weniger als 60.000 Euro im Jahr verdienen.

Man sagt: 60.000 Euro ist die Einkommens-Grenze für das Krippen-Geld.

Diese Einkommens-Grenze ist 60.000 Euro, wenn die Eltern ein Kind haben.

Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommens-Grenze um 5.000 Euro pro Kind.

 

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:

https://www.zbfs.bayern.de/barrierefreiheit/leichte-sprache-familie.php

Die Internet-Seite ist in Leichter Sprache.

 

Auf dieser Internet-Seite können Sie einen Antrag für Eltern-Geld stellen:

https://www.krippengeld.bayern.de/onlineantrag/

Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Kinder-Geld

Alle Eltern bekommen vom Staat Geld für Ihre Kinder.

Dieses Geld heißt Kinder-Geld.

Kinder-Geld wird jeden Monat gezahlt.

Bis das Kind seinen 25. Geburtstag hatte.

 

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:

https://familienportal.de/familienportal/kinder-geld-in-leichter-sprache-129752

Diese Internet-Seite ist in Leichter Sprache.

Kinder-Zuschlag

Kinder-Zuschlag ist Geld vom Staat.

Kinder-Zuschlag bekommen Eltern, die wenig Geld verdienen.

Genug Geld, dass das Geld für die Eltern reicht.

Aber so wenig Geld, dass das Geld nicht für die Kinder reicht.

 

Die Kinder müssen jünger sein als 25 Jahre alt.

Die Kinder dürfen nicht geheiratet haben.

 

Wie hoch der Kinder-Zuschlag ist, hängt davon ab, wieviel Geld die Eltern verdienen.

Und wieviel Geld die Kinder selbst verdienen.

Das Geld zahlt die Familien-Kasse.

Das Geld wir jeden Monat gezahlt.

 

Wer Kinder-Zuschlag bekommt, kann auch diese Dinge bekommen:

- Leistungen für Bildung und Teilhabe

- Befreiung von Gebühren für KiTas

 

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:

https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k027.php

Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen.

Wenn die Eltern schon andere soziale Leistungen vom Staat bekommen.

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe ist Hilfe vom Staat.

Diese Hilfe sind viele verschieden Dinge.

Zum Beispiel:

- Für das Mittagessen in der KiTa muss man nicht bezahlen.

- Man bekommt Geld für Schul-Sachen.

- Man bekommt Geld für Schul-Ausflüge und Klassen-Fahrten.

- Man bekommt das Bus-Fahren oder Zug-Fahren zur Schule bezahlt, wenn die Schule weit weg ist.

 

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:

https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_b147.php

Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.