Schwer-Behinderten-Ausweis
Einen Schwer-Behinderten-Ausweis können Sie bekommen,
wenn Sie eine Behinderung haben.
- Dafür müssen Sie in Deutschland leben und in Deutschland arbeiten.
- Und Sie müssen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.
Der Grad der Behinderung zeigt: Wie schwer ist die Behinderung.
Das sagt Ihnen das Ordnungs-Amt.
Mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis haben Sie viele Vorteile.
Die Vorteile heißen in Schwerer Sprache: Nachteils-Ausgleiche.
Zum Beispiel: Manchmal müssen Sie weniger Eintritt bezahlen.
Oder Sie müssen kein Geld für den Bus oder die Bahn bezahlen.
Manchmal gilt das auch für eine Begleit-Person.
Nicht alle Menschen mit Behinderung bekommen die gleichen Vorteile.
Das ist abhängig vom Grad der Behinderung.
Infos zum Schwer-Behinderten-Ausweis
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis steht Ihr Name.
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis ist auch ein Foto von Ihnen.
Wenn Sie älter als 10 Jahre sind.
Schwer-Behinderten-Ausweise gibt es in 2 Farben:
Manche Schwer-Behinderten-Ausweise sind grün.
Manche Schwer-Behinderten-Ausweise sind grün und orange.
Die sind für Menschen mit einer außer-gewöhnlichen Geh-Behinderung.
Das heißt: Der Mensch kann nicht ohne Hilfe gehen.
Oder: Der Mensch benutzt einen Rollstuhl.
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis steht ein großer, schwarzer Buchstabe.
Das ist das Merk-Zeichen.
Das Merk-Zeichen zeigt: Welche Behinderung haben Sie.
Jeder Buchstabe bedeutet eine andere Behinderung.
So bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis:
Einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Das kurze Wort ist ZBFS.
Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Den Antrag bekommen Sie auf dieser Internet-Seite:
https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/antrag/
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht haben Sie noch Fragen zum Schwer-Behinderten-Ausweis.
Dann helfen Ihnen gerne die Mit-Arbeiter beim Ordnungs-Amt
Die Mit-Arbeiter sagen Ihnen auch, wo Sie den Antrag hinschicken müssen.
Die Adresse ist:
Ordnungsamt Amerang
Wasserburger Straße 11
83123 Amerang
Die Ansprech-Person ist: Peter Wurmannstätter
Die Telefon-Nummer ist: 0 80 75 91 97 12
Die E-Mail-Adresse ist: ordnungsamt@amerang.de